01.08.2002 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
| Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug mittels eines nicht justierten Tachometers bedarf es u.a. der Darlegung, wie hoch die abgelesene Ausgangsgeschwindigkeit des Fahrzeugs des Betroffenen und wie groß der Abstand zwischen dem Fahrzeug des Betroffenen und dem nachfolgenden Polizeifahrzeug gewesen ist. Ohne diese Angaben ist dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung nicht möglich, ob die Voraussetzungen für eine verwertbare Messung überhaupt vorliegen und ob ein Toleranzabzug von 20 Prozent der abgelesenen Geschwindigkeit - der an sich genügen würde - ausreichend ist. Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit müssen zudem im Hinblick auf die Beurteilung der Frage, ob der Fahrer des nachfahrenden Fahrzeugs einen annähernd gleichbleibenden Abstand einhalten konnte, grundsätzlich besondere Feststellungen über die Beleuchtungsverhältnisse und Orientierungspunkte getroffen werden (OLG Zweibrücken 28.1.02, 1 Ss 271/01, rkr.). (Abruf-Nr. 020678) |
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