Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.10.2008 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Anforderungen an die Feststellungen
    bei einer Messung während der Dunkelheit

    Die Urteilsgründe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedürfen, wenn die Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät während der Dunkelheit durchgeführt worden ist, einer nachvollziehbaren Darlegung des Tatrichters, warum trotz widriger Verhältnisse vernünftige Zweifel an der Zuordnung des Fahrzeugs nicht bestehen. Das gilt zumindest, wenn der Betroffene die richtige Zuordnung des Fahrzeugs in Zweifel zieht (OLG Hamm 20.5.08, 5 Ss OWi 325/08, Abruf-Nr. 082621).

     

    Praxishinweis

    So hat vor kurzem auch schon der 2. Senat für Bußgeldsachen des OLG entschieden (VA 06, 193). Zwar handelt es sich auch dann (noch) um ein standardisiertes Messverfahren, wenn die Messung bei Dunkelheit durchgeführt wird (vgl. dazu BayObLG DAR 96, 411). Wegen der ggf. schlechten Lichtverhältnisse kann aber die richtige Zuordnung der Messwerte zweifelhaft sein. Deshalb muss sich der Tatrichter damit in seinem Urteil auseinandersetzen (so schon OLG Hamm NZV 96, 187). Das gilt vor allem, wenn der Betroffene sich auf Zuordnungsfehler berufen hat.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 190 | ID 122325