01.08.2004 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Angabe des Toleranzwertes im Urteil
| Bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Angabe des Toleranzabzugs jedenfalls dann entbehrlich, wenn sich aus sonstigen Umständen ergibt, dass es sich bei der vom AG der Verurteilung zu Grunde gelegten Geschwindigkeit bereits um die um einen Toleranzabzug verminderte Geschwindigkeit handelt (OLG Hamm 26.4.04, 2 Ss OWi 203/04, Abruf-Nr. 041460). |
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