01.04.2004 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Beweisverwertungsverbot bei Messung durch Private
| Handelt die Ordnungsbehörde bei der Beauftragung eines Privaten mit der Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung objektiv oder subjektiv willkürlich, indem sie unter bewusster Missachtung der für sie erkennbaren Rechtslage und der sie bindenden Bestimmungen den Einsatz des Privaten im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung und -messung veranlasst, besteht hinsichtlich der bei der Messung von dem Privaten gewonnenen Erkenntnisse ein Beweisverwertungsverbot (AG Alsfeld 7.1.03, 202 Js OWi 8785/03, Abruf-Nr. 040523). |
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