01.02.2001 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Die alten Schilder (z.B. „60 km“) sind nach wie vor gültig
| Frage: Die Verkehrsschilder, mit denen Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden (Zeichen 274 zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO; sog. Streckenverbote) enthielten früher nicht nur die Angabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ziffern, sondern auch noch die Angabe „km“. Diese ist dann durch eine Änderung der StVO an sich weggefallen. Sind diese Schilder nach wie vor gültig/wirksam? |
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