01.12.2004 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Einordnung eines "Sprinters" als Lkw oder als Pkw
| Für die Frage, ob ein Mercedes-Sprinter als Pkw oder Lkw einzuordnen ist, kommt es nicht auf die im Rahmen des Zulassungsverfahren nach der StVZO ausgestellten Fahrzeugpapiere an, sondern allein auf die konkrete Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs (Thüringer OLG 12.10.04, 1 Ss 208/04, Abruf-Nr. 042894). |
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