01.02.2000 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Erforderliche Angaben im Urteil des Amtsrichters bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
| Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss das tatrichterliche Urteil zumindest Angaben zur Messmethode und zum ggf. vorgenommenen Toleranzabzug enthalten (OLG Hamm, 12.5.2000, 2 Ss OWi 408/2000, rkr.). (Abruf-Nr. 000695) |
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