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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Erforderliche Feststellungen im Urteil

    | Das Urteil des Tatrichters muss für die Darstellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung den konkreten Toleranzwert des Messverfahrens angeben. Allein die Angabe des verwendeten Gerätetyps ist genauso wenig ausreichend wie nur ein Hinweis auf allgemeine Verkehrsfehlertoleranzen (OLG Brandenburg 15.12.03, 1 Ss (OWi) 234 B/03, Abruf-Nr. 040773). |