01.06.2001 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsmessung durch Vorausfahren
| Die Geschwindigkeitsmessung aus einem vorausfahrenden Polizeifahrzeug - hier unter Verwendung eines Proof-Speed-Messgerätes - genügt grundsätzlich als Beweisgrundlage für eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Der Tatrichter muss allerdings u.a. darlegen, wie es der Polizei möglich war, den gleichbleibenden Abstand zum nachfolgenden Auto zu beobachten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Polzeifahrzeug nur mit einem Beamten besetzt war (BayObLG 26.1.01, 2 ObOWi 17/2001, rkr.). (Abruf-Nr. 010626) |
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