01.10.2002 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Kein Augenblicksversagen bei Suche nach BAB-Ausfahrt
| Ein Augenblicksversagen i.S.d. BGH-Rspr. kann bei einer auf der Autobahn gefahrenen Geschwindigkeit von 146 km/h und einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 46 km/h nicht damit begründet werden, dass der Betroffene auf der Suche nach einer bestimmten Ausfahrt, die zu seinem Zielort führt, die vor der Geschwindigkeitsmessung drei Mal beiderseits der Fahrbahn aufgestellten Verkehrszeichen 274 übersehen hat (OLG Hamm 11.7.02, 2 Ss OWi 137/02; rkr.). (Abruf-Nr. 021138) |
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