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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Mercedes-Sprinter = Lkw?

    | Auch ein Sprinter mit einem Gesamtgewicht von 4,6 t ist als Pkw und nicht als Lkw i.S.d. § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO einzuordnen. Er unterfällt damit nicht den für Lkw geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen (AG Freiburg 2.3.04, 29 OWi 55 Js 35869/03 - AK 6/04, Abruf-Nr. 041184). |