01.01.2001 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Messung mit PPS
| Ist die überhöhte Geschwindigkeit des Betroffenen unter Anwendung des standardisierten ProVoDa-Systems/Police-Pilot-Systems gemessen worden so genügt es, wenn der Tatrichter im Urteil das angewendete Messverfahren und das nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Messergebnis mitteilt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.6.00, 2 b Ss (Owi) 95). (Abruf-Nr. 001465) |
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