Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • MK Mietrecht kompakt

    MK Mietrecht kompakt

    Regular price  €0,00

    Das Mietrecht ist im ständigen Wandel, die Rechtsprechung – insbesondere des BGH – ist kaum noch zu erfassen. MK Mietrecht kompakt sorgt für Entlastung: Sie erhalten die wesentlichen Entwicklungen im Miet- und WEG-Recht kurz und knapp zusammengefasst. Konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Checklisten erleichtern Ihnen die Umsetzung und sparen viel Zeit bei der Fallbearbeitung. Und mit der Lernerfolgskontrolle des IWW Institut absolvieren Sie jährlich bis zu 5 FAO-Fortbildungsstunden im Selbststudium. Diese Leistung ist ohne weitere Kosten in Ihrem Abonnement enthalten.


    01.10.2005 | Hauptverhandlung

    Ladung des Verteidigers

    Ein Verteidiger, der rechtzeitig vor dem Termin seine Wahl angezeigt hat, ist grundsätzlich auch zu laden, wenn er vom Termin bereits Kenntnis hat (§§ 218, 217 StPO). Ist der zu Unrecht nicht geladene Verteidiger nicht erschienen, so ist einem Antrag des Angeklagten auf Aussetzung der Hauptverhandlung stattzugeben (OLG München 31.3.05, 4 StRR 41/05, Abruf-Nr. 052579).

     

    Praxishinweis

    Zur Ladung des Verteidigers s. Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., Rn. 595 ff. Ist die Ladung unterblieben muss der Betroffene/Angeklagte das in der Revision mit der Verfahrensrüge geltend machen.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 183 | ID 91045

    Cart

    Your cart is empty.