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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Hauptverhandlung

    Terminverlegungsantrag wegen Erkrankung des Verteidigers

    | Wird ein Terminverlegungsantrag unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Erkrankung des Verteidigers rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gestellt, muss das AG diesem in der Regel auch dann stattgeben, wenn der Verlegungsantrag zu einer erstmaligen und kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung führt (BayObLG 24.7.01, 1 St RR 97/01, rkr.). (Abruf-Nr. 020041) |