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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Inlineskater

    Inlineskater müssen außerhalb geschlossener Ortschaften rechts fahren

    | Für Inlineskater gelten nicht die Vorschriften für Fußgänger. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie auf der rechten Fahrbahn laufen (OLG Oldenburg 15.8.2000, 9 U 71/99, nrkr.). (Abruf-Nr. 001051) |