01.05.2000 · Fachbeitrag · Inlineskater
Inlineskater müssen außerhalb geschlossener Ortschaften rechts fahren
| Für Inlineskater gelten nicht die Vorschriften für Fußgänger. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie auf der rechten Fahrbahn laufen (OLG Oldenburg 15.8.2000, 9 U 71/99, nrkr.). (Abruf-Nr. 001051) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat