01.03.2002 · Fachbeitrag · Inlineskater
Verhandlungstermin beim BGH: 19.3.02
| Der VI. Zivilsenat wird sich am 19. März mit der Frage befassen, ob Inlineskater den für den Fahrzeugverkehr geltenden Bestimmungen unterliegen oder ob die Regeln für Fußgänger zur Anwendung kommen (VI ZR 333/00). Es geht um das Urteil des OLG Oldenburg vom 15.8.00, 9 U 71/99, VA 00, 75, Abruf-Nr. 001051. Nach Meinung des OLG gelten für Inlineskater nicht die Vorschriften für Fußgänger. Die OLG-Rechtsprechung ist in dieser Frage nicht einheitlich. |
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