23.12.2009 | Kasko-Versicherung
Goslarer Orientierungsrahmen: Quotenbildung nach dem neuen VVG
Das neue VVG sieht vor, dass der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers seine Leistung angemessen kürzen kann. Wie diese sogenannte Quotenregelung im Einzelnen aussehen soll, ist im VVG nicht geregelt. Auf Anregung des Deutschen Verkehrsgerichtstags wurde nun eine Tabelle von Musterquoten und Orientierungsrahmen für den Bereich Kraftfahrt-Versicherung erstellt.
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Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 3 | ID 132383