01.05.2001 · Fachbeitrag · Kaskoversicherung
Grobe Fahrlässigkeit in der Vollkaskoversicherung
| Im Jahr 2000 haben rund 6.500 Kasko-Kunden wegen grober Fahrlässigkeit (g.F.) keine Entschädigung erhalten. Unbekannt ist die Zahl derjenigen Fälle, in denen die Versicherer mit ihrer Leistungsverweigerung erfolglos geblieben sind. Im Dunkeln liegt auch, wie oft sie nach Regulierung aus der Kasko Regress beim Fahrer genommen oder dies zumindest versucht haben (§ 15 Abs. 2 AKB). Klar ist dagegen: Nie zuvor haben die Versicherer so stark von der Waffe der „groben Fahrlässigkeit“ Gebrauch gemacht wie zur Zeit. Die verschärfte Wettbewerbslage auf dem Versicherungssektor erklärt die restriktive Regulierung nur zum Teil. Ein weiterer Grund ist die knallharte Generallinie der aktuellen Rechtsprechung. Die Erfolgsquote der Versicherer liegt bei 75 Prozent. Sie lädt Sachbearbeiter förmlich dazu ein, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu erheben. |
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