01.09.2003 · Fachbeitrag · Kaskoversicherung
Überfahren einer roten Ampel
| Den Versicherungsnehmer trifft die Substanziierungslast zu den Vorgängen, die zu einem Rotlichtverstoß führen. Überforderung eines Ortsunkundigen und fehlende Fahrpraxis im Großstadtverkehr entlasten den Versicherungsnehmer nicht (OLG Rostock 30.4.03, 6 U 249/01, zfs 03, 356). (Abruf-Nr. 031719) |
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