01.03.2000 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Grobe Fahrlässigkeit bei Kreuzungsunfall nach Totalausfall der Ampelanlage
| Grob fahrlässig i.S. von § 61 VVG handelt ein Pkw-Fahrer, der nach vollständigem Ausfall der Ampelanlage unter Missachtung des für ihn geltenden Haltegebots (Zeichen 206) mit unverminderter Geschwindigkeit in eine Kreuzung zweier Bundesstraßen einfährt und dort mit einem bevorrechtigten Lkw kollidiert (OLG Düsseldorf, 3.7.2000, 1 U 240/99, rkr.). (Abruf-Nr. 000773) |
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