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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Kfz-Leasing

    BGH zu den Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines privaten Kfz-Leasingvertrages nach dem VerbrKrG

    | Ein privater Kfz-Leasingvertrag mit Restwertgarantie des Leasingnehmers kann der Leasinggeber bereits fristlos kündigen, wenn der Leasingnehmer mit mindestens 10 Prozent der Gesamtsumme der Brutto-Leasingraten in Verzug ist. Bei der Ermittlung der Rückstandsquote bleibt der Restwert außer Betracht (BGH 14.2.01, VIII ZR 277/99). |