01.08.2001 · Fachbeitrag · Kfz-Leasing
Restwertausgleich oder km-Abrechnung? BGH fordert Klarheit
| Kann beim Leasingnehmer auf Grund des Antragsformulars der Eindruck entstehen, nur bei Überschreitung der dort angegebenen Gesamtfahrleistung zum Restwertausgleich verpflichtet zu sein, so geht diese Unklarheit zu Lasten des Leasinggebers, es sei denn, dass sie durch die Leasingbedingungen beseitigt wird. Ist das nicht der Fall, ist der Leasingnehmer nicht zum Restwertausgleich verpflichtet (BGH 9.5.01, VIII ZR 208/00). (Abruf-Nr. 010841) |
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