01.03.2003 · Fachbeitrag · Mietwagen
Dunkelheitsunfall bei 170 km/h auf der Autobahn: grobe Fahrlässigkeit?
| Wer mit einem Mietwagen bei Dunkelheit auf einer Autobahn mit einer Geschwindigkeit von ca. 170 km/h auf der Überholspur hinter anderen Fahrzeugen fährt und dabei das Abbremsen des Vordermanns übersieht, so dass er praktisch ungebremst auf ihn auffährt, muss sich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen (OLG Düsseldorf 10.10.02, 10 U 184/01, OLGR 02, 442). (Abruf-Nr. 030008) |
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