24.03.2010 | Mobiltelefon
Konkurrenzverhältnis: Verstoß gegen das Handyverbot und andere Ordnungswidrigkeit
Das Führen des Kraftfahrzeugs mit überhöhter Geschwindigkeit und das teils zeitgleiche Benutzen eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO stehen im Konkurrenzverhältnis der Tateinheit i.S.d. § 19 OWiG (OLG Jena 15.10.09, 1 Ss 230/09, Abruf-Nr. 100350). |
Praxishinweis
Gegen den Betroffenen darf in diesen Fällen dann nur eine einheitliche Geldbuße festgesetzt werden.
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 65 | ID 134436