22.12.2010 | Mobiltelefon
Walkie-Talkie als Mobiltelefon
Auch ein sog. Walkie-Talkie ist ein Mobiltelefon i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO (AG Sonthofen 1.9.10, 144 Js 5270/10, Abruf-Nr. 103648). |
Praxishinweis
Das AG verkennt den Wortlaut der Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO. Dort ist von einem Mobiltelefon die Rede. Zwar wird dieser Begriff in der StVO nicht definiert. In Rechtsprechung und Literatur ist man sich jedoch einig, dass unter einem Mobiltelefon ein tragbares Telefon zu verstehen ist, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert. Ein Walkie-Talkie ermöglicht aber ebenso wie andere Funkgeräte nicht die Kommunikation mit dem Telefonnetz, sondern lediglich mit einer Gegenstelle oder anderen Funkteilnehmern (vgl. auch noch OLG Celle VA 09, 159). Die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des AG dürfte daher Erfolg haben.
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 13 | ID 141035