01.07.2001 · Fachbeitrag · Nachtrunk
Urteilsgründe bei Behauptung eines Nachtrunks
| Behauptet der Angeklagte einen „Nachtrunk“, muss der Tatrichter in seinem Urteil bei der Berechnung der Blutalkohol-Konzentration Feststellungen zu Alkoholmenge und Körpergewicht im Tatzeitpunkt sowie zur Bestimmung des Reduktionsfaktors treffen (OLG Köln 23.1.01, Ss 494/00, DAR 01, 230, rkr.). (Abruf-Nr. 010739) |
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