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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Neu- und Gebrauchtwagenhandel

    Nutzungsausfall bei Nachbesserungsarbeiten?

    | Ein Kfz-Händler, der einen nicht erkennbaren Fahrzeugmangel (hier: Getriebeautomatic) unverzüglich und ordnungsgemäß in einer Fachwerkstatt erledigen lässt, schuldet dem Käufer unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Ersatz für den Wegfall der Nutzungsmöglichkeit während der Reparaturarbeiten (LG Aachen 11.4.03, 5 S 40/03, DAR 03, 273; Vorinstanz: AG Aachen DAR 03, 120 m. Anm. Lehnen DAR 03, 178). (Abruf-Nr. 031505) |