01.02.2000 · Fachbeitrag · Neufahrzeughandel
Modellaktualität ist unverzichtbares Kriterium der Fabrikneuheit
| Ein Fahrzeug ist nicht mehr „fabrikneu“, wenn es im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr Bestandteil der aktuellen Modellpalette des Herstellers ist (BGH, 22.3.2000, VIII ZR 325/98, EBE/BGH 2000, 157). (Abruf-Nr. 000697) |
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