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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf

    BGH präzisiert erneut „Fabrikneuheit“

    | Ein Kfz ist in der Regel nicht mehr „fabrikneu“, wenn zwischen seiner Herstellung und dem Abschluss des Kaufvertrages mehr als 12 Monate liegen (BGH 15.10.03, VIII ZR 227/02). (Abruf-Nr. 032291) |