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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf

    Die wichtigsten Neuregelungen beim Neufahrzeugkauf ab 1.1.02

    | Das entscheidend Neue aus der Sicht des Verbrauchers ist die Verlängerung der Verjährungsfrist von sechs Monaten (faktisch waren es zwölf) auf zwei Jahre. Aus der Perspektive des Anwalts gehen die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes weit darüber hinaus. Von den Haftungsvoraussetzungen über die Rechtsfolgen bis hin zur Verjährung heißt es Umdenken und Neulernen, auch und gerade auf dem Sektor „Neufahrzeugkauf“ (zum Gebrauchtwagenkauf s. VA 3/02, S. 33 ff.). |