01.07.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf
Kein Recht des Käufers zur Selbstvornahme der Mängelbeseitigung (neues Kaufrecht)
| Lässt der Käufer einen Mangel des gekauften Fahrzeugs selbst reparieren, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen, ist dieser weder nach Gewährleistungsrecht noch nach den Regeln der Unmöglichkeit im Hinblick auf ersparte Aufwendungen zur Zahlung verpflichtet (LG Gießen 10.3.04, 1 S 453/03, ZGS 04, 238, Abruf-Nr. 041514). |
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