01.12.2001 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf/Gebrauchtwagenkauf
Nutzungsvergütung bei Kfz der gehobenen Mittelklasse
| Bei Berechnung der dem Verkäufer zustehenden Nutzungsentschädigung im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Pkw der gehobenen Mittelklasse (hier: BMW 530 dA Touring, EZ 1999) kann nach dem heutigen Stand der Technik neu hergestellter Fahrzeuge dieser Art von einer Gesamtfahrleistung von mindestens 250.000 km ausgegangen werden (LG Dortmund, 8.12.00, NJW 01, 3196, bestätigt durch OLG Hamm, 19.7.01, 2 U 40/01). (Abruf-Nr. 01136) |
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