01.02.2000 · Fachbeitrag · Nötigung im Straßenverkehr
Dauerndes Linksfahren auf der Autobahn muss nicht immer Nötigung sein
| Verhindert ein Kraftfahrzeugführer durch stetiges Fahren auf dem linken Fahrstreifen einer BAB, dass er von einem nachfolgenden Fahrzeug überholt wird, so kann dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Das ist allerdings nicht bereits bei jedem planmäßigen Verhindern des Überholtwerdens, sondern nur dann der Fall, wenn erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, dass dem Verhalten des Täters der Makel des sittlich Missbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unerträglichen anhaftet (OLG Düsseldorf, 17.2.2000, 2b Ss 1/00 -10/00, rkr.). (Abruf-Nr. 000692) |
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