01.08.2004 · Fachbeitrag · OWi-Verfahren
Wirksamkeit des Bußgeldbescheides
| Die fehlerhafte oder mangelhafte Angabe der angewandten Bußgeldvorschrift macht in der Regel den Bußgeldbescheid nicht unwirksam (OLG Hamm 1.4.04, 3 Ss OWi 587/03, Abruf-Nr. 041461). |
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