23.10.2008 | Personenschaden
Erfolgreicher Nachweis von
Unfallverletzungen und deren Folgen
von RiOLG Hans-Günter Ernst, Düsseldorf
Die jüngsten BGH-Urteile (VA 08, 147 = Abruf-Nr. 082430; VA 08, 148 = Abruf-Nr. 082301) haben es besonders deutlich gemacht. Der Beweis, dass der Verkehrsunfall zu Verletzungen und weitergehenden Beschwerden geführt hat, ist auch erfolgreich zu führen, wenn es an objektiven, insbesondere bildgebenden Befunden fehlt und der Unfall vergleichsweise harmlos war.
Wenn der BGH hervorhebt, dass bei der Prüfung, ob ein Unfall eine (HWS-) Verletzung verursacht habe, stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen seien, ist das eine Aufforderung an den Rechtsanwalt des Geschädigten, entsprechend vorzutragen. Dabei müssen im Ansatz folgende Unterscheidungen getroffen werden:
- Primär- oder Folgeverletzung?
- Körperliche oder psychische Beeinträchtigung?
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