01.11.2003 · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe
BVerfG stärkt Position der mittellosen Partei
| Es verstößt gegen den Anspruch einer durch einen Verkehrsunfall schwerverletzten mittellosen Partei auf Rechtsschutzgleichheit, wenn die Gerichte ihr die Beiordnung eines Rechtsanwalts mit der Begründung verweigern, die Klärung der für ihren Schadensersatzanspruch maßgeblichen Fragen würde auch im Rahmen einer Beweisaufnahme nicht mehr möglich sein und ihr damit die Beweislast dafür auferlegen, dass sie kein Verschulden daran trifft (BVerfG 3.6.03, 1 BvR 1355/02). (Abruf-Nr. 032220) |
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