01.03.2001 · Fachbeitrag · Revisionsbegründung
Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Revision gegen Verwerfungsurteil richtig begründen
| Ergibt sich aus dem Verwerfungsurteil nicht, dass der Angeklagte überhaupt Entschuldigungsgründe für sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung vorgetragen hat, muss dazu in der Revisionsbegründung vorgetragen werden (OLG Hamm, Beschl. v. 30.11.00, 3 Ss 589/00; rkr.). (Abruf-Nr. 010150) |
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