01.06.2002 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß
Rotlichtverstoß bei Umfahren der Ampel
| Umfährt der Betroffene unter Benutzung des Gehwegs eine Lichtzeichenanlage innerhalb des durch sie geschützten Bereichs, begeht er einen Rotlichtverstoß, wenn er unmittelbar nach Umfahren der Lichtzeichenanlage auf die Fahrbahn zurückkehrt (OLG Hamm 25.4.02, 2 Ss OWi 222/02, rkr.). (Abruf-Nr. 020548) |
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