01.07.2005 | Rotlichtverstoß
Sonderlichtzeichen an einer Bushaltebucht
Ist die Einfahrt aus einer Bushaltebucht in die sich anschließende Kreuzung für Linienomnibusse mit besonderen Lichtzeichen geregelt, so gelten diese nicht für einen Lkw-Führer, der an der Bushaltestelle anhält. Fährt er in die Kreuzung ein, muss er die für den allgemeinen Verkehr eingerichtete Verkehrsampel beachten (BayObLG 7.2.05, 1 ObOWi 637/04; Abruf-Nr. 051490). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 124 | ID 90947