01.09.2004 · Fachbeitrag · Rückwärtsfahren
Kollision bei Ausparken aus einer Parklücke
| Wer auf einem Parkplatz rückwärts aus seinem Stellplatz fährt und dabei das neben ihm stehende Auto beschädigt, verletzt nicht § 9 Abs. 5 StVO (OLG Stuttgart 17.5.04, 1 Ss 182/04, Abruf-Nr. 041712). |
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