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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Rückwärtsfahren

    Zurückrollen ist nicht Rückwärtsfahren

    | Rückwärtsfahren i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO ist das gewollte Rückwärtsfahren im Rückwärtsgang, nicht dagegen das unabsichtliche Rückwärtsfahren oder Zurückrollen ohne Motorkraft (OLG Düsseldorf, 27.3.2000, 2b Ss (OWi) 73/00, rkr.). (Abruf-Nr. 000696) |