01.09.2006 | Sprinter
Einordnung als Pkw/Lkw
Die RL 70/156/EWG in der Fassung der RL 92/53/EWG ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der ein Fahrzeug nicht den nationalen Geschwindigkeitsvorschriften für Pkw unterliegt, sondern den Vorschriften für Lkw, obwohl dieses Fahrzeug aufgrund einer in Anwendung der Richtlinie ergangenen EG-Typgenehmigung als Pkw zugelassen wurde (EuGH 13.7.06, C-83/05, Abruf-Nr. 062277). |
Praxishinweis
Durch diesen auf Vorlage des AG Freiburg ergangenen Beschluss (VA 04, 101, Abruf-Nr. 041184) ist die Frage der möglichen Einordnung eines „Sprinters“, geklärt. Dieser kann danach auch dann als Lkw eingeordnet werden, wenn er als Pkw zugelassen worden ist. Das entspricht der h.M. in der obergerichtlichen Rspr. (dazu zuletzt OLG Hamm VA 06, 13 m.w.N., Abruf-Nrn. 053412 und 053413).
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 164 | ID 91032