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    VA Verkehrsrecht aktuell

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    NEU: Ab 2025 wird eine Webinarreihe (4x jährlich) in VA Verkehrsrecht aktuell integriert!

     

    Vom Autokauf bis zur Unfallschadensabwicklung: Verkehrsrechtliche Angelegenheiten sind juristisch breit gefächert. VA Verkehrsrecht aktuell liefert Ihnen Lösungen für genau die Fälle, die Sie in Ihrer täglichen Praxis bewältigen müssen. Ausgewiesene Experten sichten für Sie alle Entscheidungen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die Fallbearbeitung. So erreichen Sie das Optimum für Ihre Mandanten und sparen dabei wertvolle Zeit.

    Außerdem können Sie mit VA Verkehrsrecht aktuell Ihre jährlichen 15 FAO-Fortbildungsstunden komplett abdecken: Mit der Lernerfolgskontrolle des IWW Institut absolvieren Sie 5 FAO-Fortbildungsstunden im Selbststudium. Für die Teilnahme an den vier Webinaren erhalten Sie jeweils eine Bescheinigung über 2,5 Fortbildungsstunden. Diese Leistung ist ohne weitere Kosten in Ihrem Abonnement enthalten.


    01.03.2005 | Strafbefehl

    Beschränkung des Einspruchs

    Auch bei einem Strafbefehl ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die Feststellungen zum Schuldspruch so knapp und unzulänglich sind, dass sie keine ausreichende Grundlage für die Prüfung des Rechtsfolgenausspruchs bieten, §§ 410, 318 StPO (OLG Hamm 12.12.04, 3 Ss 477/04, Abruf-Nr. 050334).

     

    Praxishinweis

    Folge der Unwirksamkeit der Beschränkung ist, dass das tatrichterliche Urteil insgesamt aufgehoben und die Sache an den Tatrichter zurückverwiesen werden muss.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 51 | ID 90765

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