01.02.2004 · Fachbeitrag · Strafbefehl
Das Strafbefehlsverfahren in Verkehrsstrafsachen
| Der Verteidiger muss sich gerade in Verkehrsstrafsachen möglicht früh darüber klar werden, welches Ziel er mit seiner Verteidigung verfolgen will. Spätestens nach Einsichtnahme in die Akten muss er daher mit seinem Mandanten sprechen und ihm erläutern, was erreichbar ist und wie man dieses Ziel erreichen kann. Ist eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich (hierzu ausführlich Burhoff VA 03, 119), muss sich der Anwalt auch mit den Vor- und Nachteilen des Strafbefehlsverfahrens beschäftigen. Denn gerade dieses ist eine gute Möglichkeit, ein Strafverfahren relativ schnell und "geräuschlos" zu beenden. Wir stellen Ihnen auf den nächsten 5 Seiten dieses Verfahren vor und geben Ihnen wichtige Praxishinweise an die Hand. |
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