01.12.2004 · Fachbeitrag · Straßenverkehrsgefährdung
Begriff des öffentlichen Straßenverkehrs
| Eine Verurteilung nach §§ 315c, 316 StGB wegen rauschbedingter Fahruntüchtigkeit setzt ein Verhalten im öffentlichen Verkehrsraum voraus. Zumindest muss ein unmittelbarer Bezug des Geschehens zum öffentlichen Verkehr gegeben sein (LG Bonn 4.10.04, 34 Qs 187/04, Abruf-Nr. 042839). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig