24.11.2009 | Täteridentifizierung
Lichtbildbeiziehung von einer anderen Behörde
Die Bußgeldbehörde kann nach § 163b StPO die Kopie eines ausländischen Passes von der Ausländerbehörde anfordern, wenn dies zur Identifizierung des Betroffenen erforderlich ist. Die Ausländerbehörde kann die Übermittlung auf der Grundlage der §§ 13, 14 DSG vornehmen (OLG Hamm 30.6.09, 3 Ss OWi 416/09, Abruf-Nr. 092969). |
Praxishinweis
Vgl. zur ähnlichen Problematik der Übermittlung der Lichtbild-Kopie des Betroffenen vom Einwohnermeldeamt an die Verwaltungsbehörde, die aufgrund von § 2b Abs. 2 PersonalAuswG gedeckt ist: OLG Stuttgart NZV 02, 574; OLG Brandenburg VA 03, 56; OLG Rostock VA 05, 51 und OLG Bamberg DAR 06, 336. A.A. ist bisher nur das AG Stuttgart gewesen (zfs 02, 355).
Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 213 | ID 131704