01.04.2003 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung
Vergleich von Messfoto mit Ausweisbild des Betroffenen
| Fordert die Ordnungsbehörde vor Erlass des Bußgeldbescheides vom Einwohnermeldeamt die Ablichtung des Passbildes des Betroffenen an, um dieses mit dem bei den Akten befindlichen Beweisfoto von dem Verkehrsverstoß zu vergleichen und so die Identität des Betroffenen festzustellen, führt das nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides (OLG Brandenburg 19.4.02, 1 Ss (OWi) 54 B/02, rkr.). (Abruf-Nr. 030502) |
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