01.06.2002 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung
Wiedererkennen des Täters anhand eines Lichtbildes
| Beruht die Annahme des Tatgerichts von der Täterschaft des Angeklagten darauf, dass der Täter anhand eines Lichtbildes identifiziert worden ist, muss in den Urteilsgründen der Beweiserhebungsakt nachvollziehbar dargestellt werden. Die für das Bußgeldverfahren geltenden Regeln zum Umfang der Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes gelten insoweit entsprechend (OLG Hamm 6.2.02, 2 Ss 79/02; rkr.). (Abruf-Nr. 020420) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat