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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Tateinheit

    Mehrere Verkehrsverstöße auf einer Fahrt

    | Verstößt der Fahrzeugführer auf einer Fahrt nacheinander wiederholt gegen Verkehrsvorschriften, so handelt es sich selbst bei Gleichartigkeit dieser OWi regelmäßig um jeweils selbständige Handlungen i.S.d. § 20 OWiG und nicht insgesamt um ein tateinheitliches Geschehen nach § 19 OWiG (OLG Hamm 28.6.03, 3 Ss OWi 182/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031810) |