01.10.2005 | Tilgung von Voreintragungen
Entfallen der Tilgungsreife
Die Begehung weiterer Ordnungswidrigkeiten lässt die Tilgungsreife von Voreintragungen nach § 29 Abs. 6 S. 1 StVG und damit ein Verwertungsverbot nur entfallen, wenn eine neue vor Ablauf der Tilgungsfrist begangene Tat zu dem für das Bestehen eines Verwertungsverbots maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des tatrichterlichen Urteils bereits zu einer in der Überliegefrist des § 29 Abs. 7 StVG n.F. erfolgten Eintragung geführt hat (OLG Karlsruhe 1.6.05, 3 Ss 65/05, Abruf-Nr. 052591). |
Praxishinweis
Zu der Problematik vgl. auch OLG Hamm VA 05, 159, Abruf-Nr. 051908.
Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 184 | ID 91044